Erziehung, aber wie?
Komm bloß nicht !!
Aktuelles
Aktuelles
Hunde in Not
Startseite
Nachdenkliches
Die einzig richtige Methode...
Problemhunde
Der Ablauf
Kommunikation
Grundbedürfnisse
Hunde unter sich
Arbeit mit dem Hund
Märchenstunde
Sinnloses Zubehör
Über mich

 

Termine:

 

Samstag, 04.02.12 (14:00 Uhr) und Sonntag, 05.02.12 (11:00 Uhr)

Spaziergang mit Übungen im Ochsenweg

Treffpunkt: Hofcaffee Feldscheide an der B77

Wegbeschreibung: B77 von Rendsburg in Richtung Kropp/Schleswig entlangfahren, rechts am Schild "Hofcaffee Feldscheide" in den kleinen Feldweg bis zum Ende durchfahren

:

 

 

 


 



Voraussetzungen für die Teilnahme am Gruppentraining:


Hundeerziehung, die ausschließlich während 1 oder 2 Stunden an den
Wochenenden stattfindet, kann nicht erfolgreich sein.
Das Gruppentraining dient dazu, neue Trainingselemente zu erlernen, unter Ablenkung zu festigen und auch kleine Fehler zu korrigieren.
Entscheidend für den Erfolg ist jedoch das Üben im Alltag!


Diese Übungsstunden sind nicht geeignet:

- für Hunde, die im Alltag keine Sozialkontakte zu Artgenossen erhalten,
um sich an den Wochenenden "mal so richtig auszutoben"

- für Hundehalter, die im Alltag keine Zeit oder Lust
zur Beschäftigung mit ihrem Hund haben, um ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen

- für Hunde, die im Freilauf (unangeleint) nicht zu kontrollieren sind

- für Hunde, die keinerlei Grundkommandos erlernt haben,
oder sie in der Regel nicht befolgen

- für fremde Hunde und Hundehalter,
die "einach nur mal so vorbeischauen wollen"

All diese Hundehalter und Hunde sind natürlich
im Einzeltraining herzlich willkommen!


 

 


 

 

 

Pudelrennen in Bokel

Mit 15 gemeldeten Hunden haben wir an dem Pudelrennen in Bokel teilgenommen!
Das war an diesem Tag nicht nur die größte, sondern vor allem wohl die vorbildlichste Teilnehmergruppe.
Ein großes Dankeschön und ein ganz dickes Lob an euch - ihr seid eine super Truppe und ich bin stolz auf euch!!!

Das Video ist nun endlich fertig (auf das Foto von Uta und Rocky klicken).

 


Am Samstag, 03. April 2010
fand das
Hunderennen der Hundesportfreunde-Nord
in Padenstedt statt.

 

Danke für diese wieder einmal sehr gelungene und gut organisierte Veranstaltung, liebe Kollegen! Ein kleiner Film ist zu sehen, wenn das nebenstehende Foto angeklickt wird.

 

 

 



Was für ein Wetter!

Statt Übungen nur ein gemeinsamer Spaziergang. Den Hunden hat es gefallen! Bilder vom 31.01.2010 gibt es hier zu sehen (Foto von Ouzo anklicken).

 

 

 

 

 

 

 


 


 

Inken Voges
Dorfstraße 43a
24782 Rickert
Tel.: 04331 - 4595068

Fax: 04331 - 3381247
Mobil: 0179 1334686
E-mail: kontakt@tahume.de

 


 

Thema "Hundeauslauffläche" im Trichterbecherweg in Büdelsdorf:

Dieses öffentlich ausgewiesene Freilaufgelände bietet den Hunden die Möglichkeit, sich FREI zu bewegen. Wenn Sie Ihren Hund an der Leine Gassi führen wollen, nutzen Sie dieses Gebiet bitte nicht - hierfür gibt es genug andere Möglichkeiten!


In letzter Zeit tummelt sich hier zunehmend ein recht merkwürdiges Volk: Hunde, die hektisch an der Leine durch das Gelände gezerrt werden, nicht sozialisierte Hunde (bzw. Hundehalter), die jeden kleineren Artgenossen erst einmal "platt machen", Hundebesitzer, die ganz cool am Auto gelehnt ihre Zigarette rauchen, während ihr Raufer sich hier einige hundert Meter entfernt "mal so richtig austoben darf"... das sind bisher nur Einzelfälle, die dieses wunderschöne Gelände hoffentlich schnell wieder verlassen!

Hier haben die Hunde mehr Freiraum bzw. Freiheit als sonst irgendwo, aber auch hier gibt es natürlich gewisse Regeln zu beachten:

Dieses Gelände wird uns nur erhalten bleiben, wenn sich die Probleme durch uneinsichtige Hundehalter nicht weiter häufen. Lassen wir es bitte nicht so weit kommen! Das Gefahrhundegesetz, welches für jeden Hund (unabhängig von Alter, Größe und Rasse!) gilt, hat selbstverständlich auch hier seine Gültigkeit.


Weil mir das Thema Tierschutz sehr am Herzen liegt, weise ich alle Leser darauf hin, dass die Aggressionsausbildung wie auch der Einsatz von Stromreizgeräten (Teletakt, Ferntrainer usw.) verboten ist! Bringen Sie Tierquälerei zur Anzeige - ich tue es auf jeden Fall, darauf können Sie sich verlassen!

Es folgen Auszüge aus der aktuellen Gefahrhundeverordnung bzw. dem Tierschutzgesetz mit Erläuterungen hierzu:

zur Aggressionsausbildung (dem sogenannten Abrichten von Hunden):

Absatz 6, § 2 (allgemeine Pflichten) : Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden. Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung dürfen Hunde im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes einer ornungsgemäßen Schutzhundeausbildung unterziehen.

Erläuterung: Eine Aggressionsausbildung liegt dann vor, wenn mit dem Hund gezielt geübt wird, bei bestimmten Signalen des Ausbilders oder in einer spezifischen Situation Menschen oder Tiere anzugreifen. Das Bewachungsgewerbe kann sich zur Schutzdienstausbildung Dritter bedienen (z.B. hierauf spezialisierte Hundeschulen). Jene dürfen den Hund jedoch lediglich im Rahmen des Bewachungsgewerbes, d.h. in dessen Auftrag zur Deckung des dort unmittelbar vorhandenen Bedarfs ausbilden. Eine Schutzdienstausbildung "auf Vorrat" ist unzulässig!

Zur Verwendung von Stromreizgeräten (Teletakt, Anti-Bell, Ferntrainer usw.): §3 Nr. 11 TierSchG verbietet, ein Gerät zu verwenden, dass durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt...

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/3730.pdf


Zum Thema Hundeerziehung mit Stachelhalsband sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zum Thema hinzugefügt:

“Strafrechtliche Grenzen der Hundeabrichtung”/ Auszug aus der Urteilsbegründung (Zitat:)

„...abgesehen davon ist angesichts des Verbots nach § 3 Nr.4 TierSchG die Verwendung eines Stachelhalsbandes mit nach innen gewendeten Stacheln und obendrein verkürzter Schlaufe schon für sich allein genommen ein Mittel, das mit der Einführung des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung als Abrichtungsmittel für Hunde schlechterdings nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BT-Dr VI 3556; Lorz, BT-Dr § 3 Rdnr.34).“

Damit schließt sich der Kreis zwischen einer eher allgemeinen, im Einzelfall auslegungsbedürftigen Vorschrift im Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und einer klaren Definition durch ein deutsches Oberlandesgericht:

Stachelhalsbänder sind als Mittel der Hundeerziehung verboten!


Am 01.05.2005 ist das "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren" in Kraft getreten, welches für jeden Hund Gültigkeit hat! Als gefährlich eingestuft werden hiernach z.B.:

- Hunde, die eine übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine vergleichbare gefährdende Eigenschaft besitzen.
- Hunde, die einen Menschen gebissen haben.
- Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben.
- Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.